
Information zur Prävalenzerhebung COVID-19
Auf dieser Seite finden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Charité Informationen zur Prävalenzerhebung COVID-19.
- Informationen zur Prävalenzerhebeung
- Rechtliche Grundlagen
- Im Anschluss an die Teilnahme/Datenschutz
- Freiwilligkeit der Teilnahme
- Widerruf der Teilnahme
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Information zur Prävalenzerhebung
(Prävalenz: Häufigkeit einer Erkrankung in einer bestimmten Gruppe ( = der Charité) zu einem bestimmten Zeitpunkt).
Durchgeführt vom Vorstand Krankenversorgung und der Pflegedirektion
Die COVID-19-Pandemie bestimmt derzeit unseren Alltag. Alle Beschäftigten arbeiten mit außergewöhnlichem Einsatz daran, die wachsende Zahl von COVID-19-Erkrankten zu versorgen und die Charité für weitere Erkrankte vorzubereiten.
Risiken für Mitarbeitende und Patient*innen sollen reduziert werden, indem auch unbemerkte, symptomarme Infektionen in der Mitarbeiter*innenschaft festgestellt werden. Mit der Teilnahme an der Testung auf eine Infektion mit SARS CoV-2 bzw. eine evtl. bereits durchgestandene Infektion, helfen Sie, den Schutz für alle Menschen an der Charité zu erhöhen.
Der Vorstand Krankenversorgung und die Pflegedirektion haben hierfür den Einsatz mobiler Abstrich- und Blutentnahme-Teams geplant, die in die Stations- und Funktionsbereiche kommen. Die Kontaktaufnahme erfolgt vorab vom Pandemiestab per Mail. Bitte beachten Sie weiterführend den kommunizierten Plan mit Informationen zu wann die Teams bei Ihnen vor Ort sein werden.
Die freiwillige Teilnahme umfasst folgende Punkte:
- Durchführung eines tiefen Nasen-Rachenabstrichs durch unser medizinisches Team (PCR-Test)
- Entnahme einer Blutprobe (ca. 5 ml) durch unser medizinisches Team
- Beantwortung eines kurzen Fragebogens zu Symptomen und Kontakt zu möglichen COVID-19-Fällen (den Zugangsschlüssel erhalten Sie bei der Probeentnahme)
Um mögliche Infektionsgeschehen an der Charité besser einschätzen zu können, möchten wir die Ergebnisse des Abstrichs und der Serumprobe mit COVID-19 assoziierten Faktoren in Verbindung bringen. Wir freuen uns, wenn Sie uns mit Ihrer Teilnahme unterstützen.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage der Erhebung basiert auf dem Infektionsschutzgesetzt (IfSG § 23), Abschnitt 3: „Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden: 1. Krankenhäuser“.
Im Anschluss an die Teilnahme/Datenschutz
Basierend auf dieser rechtlichen Grundlage werden im Anschluss die Befunde an das Arbeitsmedizinische Zentrum (AMZ) der Charité kommuniziert, welches Ihnen den PCR-Befund der Abstriche telefonisch übermittelt (Positivbefunde: Mo-So 24h, Negativbefunde: Mo-Fr 8-16 Uhr). Das Ergebnis des Antikörpertests wird zu einem spätere Zeitpunkt in geeigneter Form mitgeteilt. Wir sind gesetzlich verpflichtet, Positivbefunde dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das AMZ übermittelt außerdem die Informationen der Positivbefunde zeitgleich an die Leitung des Institutes für Hygiene und Umweltmedizin. In Abstimmung mit der Stations- oder Bereichsleitung werden Maßnahmen ergriffen, um mögliche Übertragungen zu verhüten. Die weiterführende Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt dann nicht mit Ihrem Namen sondern mit einem Pseudonym.
Freiwilligkeit der Teilnahme
Die Teilnahme an der Prävalenzerhebung ist freiwillig. Wenn Sie sich entschlossen haben, an dieser teilzunehmen, werden Sie gebeten, eine Einwilligungserklärung zu unterschreiben.
Widerruf der Teilnahme
Sie können jederzeit ohne Angaben von Gründen die Teilnahme abbrechen. Sie können auch noch nach Beendigung des Fragebogens Ihre Teilnahme zurückrufen oder rückgängig machen. Die Daten werden dann vernichtet.
Der Vorstand Krankenversorgung und die Pflegedirektion danken Ihnen für ihre Teilnahme an den Testungen und Ihren damit verbundenen Beitrag zum Schutz aller Beschäftigten, Patient*innen und Angehörigen!